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Gerichtliches Mahnverfahren
Gerichtliches Mahnverfahren
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
Wenn weder schriftliche Mahnungen noch telefonische Kontaktaufnahme den Schuldner dazu bewegen können,
offene Rechungen zu begleichen, dann leiten wir auf Ihren Wunsch hin das gerichtliche Mahnverfahren ein.
Selbstverständlich prüfen wir vorher, ob sich ein solches Vorgehen überhaupt lohnt, sprich: wie es um die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners bestellt ist. Hat das gerichtliche Mahnverfahren grundsätzlich
Aussicht auf Erfolg, dann beauftragen wir nach Absprache mit Ihnen einen Vertragsanwalt, der auf Inkassoverfahren
spezialisiert ist. Der Anwalt beantragt dann bei Gericht den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid. Viele Schuldner zahlen
schon, wenn sie den in der Post finden. Wenn nicht, übernimmt ein Gerichtsvollzieher die Vollstreckung, sprich: die
Pfändung.
Bleibt der Pfändungsversuch erfolglos, kommt es zur eidesstattlichen Versicherung. Über sämtliche eingeleiteten
Maßnahmen und Ergebnisse informieren wir Sie selbstverständlich regelmäßig.
Auf Ihren Wunsch können wir den gerichtlich erworbenen Titel auch weiterverfolgen. Und zwar im Creditreform
Überwachungsverfahren bei dem wir Ihren Schuldner bis zu 30 Jahre lang im Auge behalten.
Produktvorteile im Überblick
- Über hundertjährige Erfahrung in Kreditsicherung und Forderungsmanagement
- Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners
- Beauftragung spezialisierter Vertragsanwälte
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